Anwaltskanzlei Maha Zelzili

Der Aufhebungsvertrag – Chancen & Risiken

Gemäß § 611 BGB verpflichtet sich der Dienstverpflichtete (Arbeitnehmer) im Rahmen des Dienstvertrags zur Leistung der versprochenen Dienste, während der Dienstberechtigte (Arbeitgeber) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer durch die Erbringung seiner Arbeitsleistung einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung hat.

Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?

Gemäß § 611 BGB verpflichtet sich der Dienstverpflichtete (Arbeitnehmer) im Rahmen des Dienstvertrags zur Leistung der versprochenen Dienste, während der Dienstberechtigte (Arbeitgeber) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer durch die Erbringung seiner Arbeitsleistung einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung hat.

Lohn- und Gehaltsansprüche im Arbeitsrecht

Gemäß § 611 BGB verpflichtet sich der Dienstverpflichtete (Arbeitnehmer) im Rahmen des Dienstvertrags zur Leistung der versprochenen Dienste, während der Dienstberechtigte (Arbeitgeber) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer durch die Erbringung seiner Arbeitsleistung einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung hat.