Lohn- und Gehaltsansprüche im Arbeitsrecht
- Lesedauer: ca. 3 min
- 24.01.2025
- Anwältin Maha Zelzili

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Gemäß § 611 BGB verpflichtet sich der Dienstverpflichtete (Arbeitnehmer) im Rahmen des Dienstvertrags zur Leistung der versprochenen Dienste, während der Dienstberechtigte (Arbeitgeber) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer durch die Erbringung seiner Arbeitsleistung einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung hat.
Inhaltsverzeichnis
ToggleGrundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“ – Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ ergibt sich aus der Vorleistungspflicht des Arbeitnehmers und der gesetzlichen Regelung zur Fälligkeit der Vergütung gemäß § 614 Satz 1 BGB. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen muss, um einen Anspruch auf die Vergütung zu haben.
Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen der Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung Anspruch auf Lohn hat. Dazu gehören beispielsweise:
Krankheitsfall (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz)
Annahmeverzug des Arbeitgebers (§ 615 BGB)
Betriebsrisiko des Arbeitgebers
In solchen Fällen bleibt der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers erhalten.
Welche Rechte und Pflichten hat der Arbeitnehmer?
Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht auf Zahlung der vereinbarten Vergütung für Ihre Arbeitsleistung. Hierbei gilt:
Anspruch auf die vereinbarte Vergütung: Der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag regelt in der Regel die Höhe und den Zeitpunkt der Lohnzahlung.
Nur gesetzlich zulässige Abzüge: Es dürfen lediglich Abzüge wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vorgenommen werden.
Pflicht zur Arbeitsleistung: Um den Vergütungsanspruch zu wahren, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen.
Besonders häufig scheitern Kündigungen an unzureichender sozialer Auswahl, fehlender Betriebsratsanhörung oder Fristfehlern. Wer seine Rechte kennt und professionell vertreten wird, kann die Schwächen der Kündigung gezielt als Druckmittel nutzen. Selbst in scheinbar aussichtslosen Fällen lassen sich durch rechtliche Argumentation und konsequente Verhandlungsführung überraschend hohe Abfindungssummen erzielen.
Mindestlohn – Ein gesetzlich garantiertes Minimum
Seit 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn, der allen Arbeitnehmern ein Mindestmaß an Vergütung zusichert:
Aktueller Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmäßig angepasst. Zum 1. Januar 2025 beträgt er 12,82 Euro pro Stunde.
Geltungsbereich: Der Mindestlohn gilt für fast alle Arbeitnehmer in Deutschland, mit wenigen Ausnahmen (z.B. Auszubildende).
Durchsetzung: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, mindestens den Mindestlohn zu zahlen. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.
Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zu erhalten. Sollte Ihr Arbeitgeber weniger zahlen, können Sie die Differenz einfordern.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war.
In vielen Fällen ist die Klage nicht das Ziel, sondern das wirksamste Mittel zur Durchsetzung Ihrer Abfindung.
Verjährung von Lohnansprüchen – Fristen beachten!
Lohnansprüche verjähren nicht sofort, aber es gibt Fristen zu beachten:
Regelverjährung: Lohnansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren.
Beginn der Verjährungsfrist: Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Hemmung der Verjährung: Durch bestimmte Umstände, wie z.B. Verhandlungen oder die gerichtliche Geltendmachung, kann die Verjährung gehemmt werden.
Es ist wichtig, Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, um eine Verjährung zu vermeiden.
Ausschlussfristen:
Arbeits- oder Tarifverträge können kürzere Fristen (z.B. 3 Monate) für die Geltendmachung von Ansprüchen vorsehen
Was tun bei ausbleibender Lohnzahlung?
Sollte der Arbeitgeber den Lohn nicht oder nicht vollständig zahlen, haben Arbeitnehmer das Recht, die ausstehende Vergütung einzufordern. Hierzu können folgende Schritte unternommen werden:
Schriftliche Aufforderung: Fordern Sie den Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung auf und setzen Sie eine Frist.
Rechtliche Durchsetzung: Bei weiterem Zahlungsverzug können Arbeitnehmer ihren Anspruch gerichtlich geltend machen.
Verzugszinsen: Im Falle eines Zahlungsverzugs können Sie Verzugszinsen geltend machen (§ 288 BGB).
Fazit
Als Arbeitnehmer sind Sie durch das Arbeitsrecht umfassend geschützt und haben klare Ansprüche auf Zahlung Ihrer Vergütung. Dies schließt den gesetzlichen Mindestlohn ein, der Ihnen ein Minimum an Vergütung garantiert. Beachten Sie jedoch die Verjährungsfristen und Ausschlussfristen, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren. Sollte es zu Problemen wie verspäteter oder ausbleibender Lohnzahlung kommen, können Sie Ihre Rechte durchsetzen. Wir unterstützen Sie gerne dabei!
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