Abfindung richtig verhandeln – So sichern Sie sich das Maximum
- Lesedauer: ca. 2 min
- 17.05.2025
- Anwältin Maha Zelzili

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Sie stehen vor einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag?
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt oder eine einvernehmliche Trennung im Raum steht, ist das oft eine emotionale und rechtlich sensible Situation. Doch genau jetzt entscheidet sich, ob Sie mit leeren Händen gehen – oder mit einer hoch verhandelten Abfindung, die Ihre berufliche Übergangszeit absichert.
Inhaltsverzeichnis
Toggle1. Unterschreiben Sie nichts vorschnell
Oft wird Betroffenen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt – verbunden mit Fristen oder dem Versprechen einer schnellen Zahlung. Doch: Wer hier ohne Prüfung unterschreibt, riskiert nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Lassen Sie jedes Dokument vorab juristisch prüfen.
2. Nutzen Sie das Arbeitsrecht zu Ihrem Vorteil
Viele Kündigungen halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand – etwa weil sie sozial ungerechtfertigt oder formal fehlerhaft sind. Genau hier entsteht Ihr größter Verhandlungsspielraum: Arbeitgeber zahlen oft lieber eine hohe Abfindung, als sich auf ein Gerichtsverfahren einzulassen.
Besonders häufig scheitern Kündigungen an unzureichender sozialer Auswahl, fehlender Betriebsratsanhörung oder Fristfehlern. Wer seine Rechte kennt und professionell vertreten wird, kann die Schwächen der Kündigung gezielt als Druckmittel nutzen. Selbst in scheinbar aussichtslosen Fällen lassen sich durch rechtliche Argumentation und konsequente Verhandlungsführung überraschend hohe Abfindungssummen erzielen.
3. Erheben Sie rechtzeitig Kündigungsschutzklage (innerhalb von 3 Wochen!)
Nur wer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage einreicht, wahrt seine Rechte. Dies verschafft Ihnen eine juristisch gesicherte Verhandlungsposition – selbst wenn Sie eine gütliche Einigung bevorzugen. Oft wird im Rahmen des Prozesses ein vergleichsweiser Aufhebungsvertrag mit Abfindung geschlossen.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war.
In vielen Fällen ist die Klage nicht das Ziel, sondern das wirksamste Mittel zur Durchsetzung Ihrer Abfindung.
4. Verhandeln Sie das gesamte Paket – nicht nur die Abfindungssumme
Viele Arbeitgeber sind bereit, zusätzliche Zugeständnisse zu machen, wenn eine schnelle und einvernehmliche Trennung erreicht werden soll. Deshalb sollten Sie in den Verhandlungen nicht allein auf die Abfindungshöhe fokussieren, sondern das gesamte Trennungspaket im Blick behalten. Neben der eigentlichen Zahlung lassen sich oft weitere wertvolle Leistungen durchsetzen – etwa eine Freistellung bei vollem Gehalt, die Auszahlung von Resturlaub und Überstunden, Bonuszahlungen oder sogar ein sehr gutes qualifiziertes Arbeitszeugnis.
5. Vermeiden Sie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld
Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt oder „freiwillig“ geht, riskiert eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld I. Mit der richtigen rechtlichen Gestaltung – etwa durch eine arbeitgeberseitige Kündigung oder passende Formulierungen – lässt sich dieses Risiko vermeiden oder minimieren.
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Ein Anwalt für Arbeitsrecht prüft Ihre Kündigung oder Ihren Aufhebungsvertrag rechtssicher, erkennt Schwachstellen und stärkt Ihre Verhandlungsposition. Er führt die Verhandlungen gezielt mit dem Ziel einer möglichst hohen Abfindung, vermeidet Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und vertritt Sie bei Bedarf auch vor dem Arbeitsgericht. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung, absoluter Vertraulichkeit und schnellem Handeln. Gerne unterstützen wir Sie kompetent und zuverlässig.
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